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Die eXtra Rente, Sofortrente, sofortbeginnende Rente, Einmalbeitrag
Warum der Fiskus so wenig bekommt Wenn Geld verzinslich angelegt wird, besteht das Guthaben aus einem Anlageanteil und einem Zinsanteil. Diesen Zinsanteil nennt man auch Ertragsanteil. Empfänger von eXtra-Renten müssen nur den Ertragsanteil ihrer Rente versteuern. Dabei geht der Fiskus im Idealfall leer aus. Wie man den Ertragsanteil ermitteltDie Ermittlung des Ertragsanteils ist ganz einfach. Denn dazu gibt es eine amtliche Altersrenten-Tabelle. Ausschlaggebend ist das Alter des Rentenempfängers bei Beginn der Rente. Gezählt werden die vollendeten Lebensjahre. Wie das in der Praxis aussieht Herr Müller ist 65 Jahre alt. Er leidet an einem insulinpflichtigen Diabetes Mellitus. Die Auszahlung aus seiner Lebensversicherung legt er in der eXtra-Rente an. Das garantiert ihm eine lebenslange, renditestarke Versorgung. Ein Blick in die unten stehende Tabelle zeigt: Der Ertragsanteil für die sofort beginnende eXtra-Rente von Herrn Müller beträgt nur 18 Prozent. Herr Müller erhält pro Monat 1000 Euro Rente. Davon muss er also nur 180 Euro (18%) individuell versteuern. Unterstellt man einen Steuersatz von beispielsweise 25 Prozent, so fallen tatsächlich nur 45 Euro an Steuern an. Da es aber außerdem noch Freibeträge für Rentner gibt, geht der Fiskus in vielen Fällen sogar komplett leer aus.
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